Veröffentlicht in Kreistagsfraktion
am 22.08.2024 von SPD-Kreisverband Göppingen
„Wir fordern die Landesregierung auf, ihre fehlgeleitete Grundsteuerreform zu stoppen. Sie verletzt die Grundsätze der Gleichheit und der Gerechtigkeit. Und sie wird dazu führen, dass die Städte und Gemeinden den Ärger der Bürger aushalten müssen!“. Dies sagt der stv. Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Peter Hofelich, und verweist darauf, dass die Zeit drängt, weil das gegen manchen Expertenrat durchgesetzte Landesgesetz zum 1. Januar 2025 wirksam werden soll.
Zu diesen Fach-Stimmen zählt auch ‚Haus und Grund‘, welche in einem kürzlichen Interview mit der NWZ den ‚baden-württembergischen Sonderweg‘ als verfassungswidrig ansah. Die ‚sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik‘ im Lande hatte sich, so ihr hiesiger Kreisvorsitzender Michael Schlichenmaier , auf ihrer Landeskonferenz ebenso deutlich anders positioniert. Sie verlangte bei der künftigen Steuerberechnung eine ‚Gebäude-Komponente‘ als dritten Faktor neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert vorzusehen. „Grüne und CDU waren bei der Durchsetzung des Gesetzes aber allein auf ihre Klientel fixiert. Die einen waren gegen Flächeninanspruchnahme eingestellt, die andern wollten Besitzern teurer Gebäude gefällig sein“, erinnert sich Hofelich als damaliger finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
„Obwohl Modellrechnungen damals schon nahelegten, daß es massive Verschiebungen der Belastungen weg vom Gewerbe und hin zu Wohnen, vor allem aber zwischen Wohn- Quartieren und hin zu Familien mit älterem Gebäude auf größerem Grund im Bestand geben wird“. Auch das Interesse der Landes-Medien sei damals mäßig gewesen. Nach Eindruck der Sozialdemokraten gibt es zwar viele, die sich mit einem Einspruch gegen den bereits zugegangenen Grundsteuerwertbescheid nun zur Wehr setzten. Aber das Ausmaß werde deshalb wohl meist erst 2025 klar. „Dann dürfte es auch mit der grün-schwarzen Behauptung ein Ende haben, dass ihr ‚2-Komponenten‘-Gesetz Vereinfachung bedeute. Es wird dann erst rechtlich und politisch kompliziert – auch für die Städte und Gemeinden, die ja die Grundsteuer laut Bundesverfassungsgericht in Summe pro Kommune aufkommensneutral halten müssen.
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