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"Gerrymandering" wie es im Lehrbuch steht

Veröffentlicht am 01.04.2010 in Landespolitik

Grafik: Landratsamt Göppingen

Am 27. März nächsten Jahres finden Landtagswahlen statt. Im Vorfeld wurde nicht nur das baden-württembergische Wahlrecht im Bezug auf die Stimmenauszählung geändert, sondern erneut die Einzugsgebiete einiger Wahlkreise verändert. Die SPD im Kreis Göppingen kritisiert an der Neuzuteilung, dass der Geislinger Wahlkreis 11 nicht etwa nach logischen Gesichtspunkten um klassische Geislinger Einzugsgebiete, sondern vielmehr aus wahltaktischen Gründen zugunsten der CDU-Bewerber verändert wurde. Die Neuzuteilung wurde vom baden-württembergischen Innenministerium vorgenommen und bereits im Frühjahr mit der schwarz-gelben Mehrheit im Landtag beschlossen.

"Uns leuchtet ein, dass der Geislinger Wahlkreis vergrößert werden muss, um nicht die vorgeschriebene Untergrenze an Wahlberechtigten zu unterschreiten. Für uns ist es allerdings unverständlich, wie willkürlich hier Wahlkreise erweitert und verkleinert werden.", so der SPD-Pressesprecher Tim Zajontz. Anstatt den Wahlkreis 11/Geislingen im Umland von Geislingen zu erweitern, sei dies aufgrund wahltaktischer CDU-Interessen in den Bereichen Schlat, Ottenbach und Albershausen geschehen. Dies erinnere doch sehr stark an die in der Politikwissenschaft unter dem Begriff "Gerrymandering" diskutierte Manipulation von Wahlkreisgrenzen mit dem Ziel der Stimmenmaximierung für bestimmte Bewerber.

Übersichtskarte der Wahlkreise 10 und 11 nach erneuter Neuzuteilung:

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