Aus dem Gemeinderat vom 18.11.2022

Veröffentlicht am 23.11.2022 in Gemeinderatsfraktion

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung in Anlehnung an die Muster-Bauplatzvergabekriterien des Gemeindetags den Entwurf einer neuen Bauplatzvergaberichtlinie für die Stadt Uhingen diskutiert und folgende Eckpunkte dabei verabschiedet.

Die Kriterien, die der Gemeinderat seiner Entscheidung, an welche Privatperson ein städtischer Bauplatz (egal wo er sich auf der Gemarkung befindet) veräußert wird, in Zukunft zugrunde legt, sollen nach unserem Verständnis zu sozial ausgewogenen Wohnverhältnissen im jeweiligen Quartier führen.

Dies wird am besten durch das von uns favorisierte Kriterienvergabeverfahren verwirklicht. So hat es auch die Mehrheit im Gemeinderat am 18.11.2022 entschieden.

Der Gemeinderat legt bei dieser Art des Verfahrens vorab Kriterien (Ortsbezugskriterien und Sozialkriterien) fest, die Grundlage für die Vergabe an eine bestimmte Privatperson sind. Dadurch kann der Gemeinderat steuern, wer im konkreten Einzelfall das Grundstück erhält.

Würde man dagegen ein Grundstück beispielsweise nach dem Windhundverfahren (wer zuerst kommt, mahlt zuerst) oder dem Höchstgebotsverfahren (Bauplätze werden zu einem Mindestgebotspreis ausgeschrieben, die Zuteilung erfolgt dann in der Reihenfolge der Höhe der eingegangenen Kaufpreisangebote) vergeben, würde man es vollständig dem Zufall überlassen, welche Privatperson das Gemeindegrundstück erhält.

Ortskriterien sind etwa der Wohnsitz in Uhingen, die Ausübung der Haupterwerbstätigkeit in Uhingen und gegebenenfalls die Rückkehr einer Person nach Uhingen, die einen früheren Hauptwohnsitz im Ort hatte.

Sozialkriterien können Anzahl und Alter der Kinder, Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung haushaltsangehöriger Personen sowie ehrenamtliches Engagement sein.

Leider ist eine Mehrheit im Gemeinderat unserer Vorstellung nicht gefolgt, auch weiterhin die Möglichkeit eines finanziellen Preisnachlasses für Kinder („Kinderbonus“) in den künftigen Vergabekriterien zu schaffen und damit jungen Familien den Kauf eines städtischen Grundstücks in finanzieller Hinsicht zu erleichtern. Anzahl und gegebenenfalls Alter von Kindern sollen vielmehr aber künftig wenigstens auf der Prüfungsstufe Sozialkriterium Berücksichtigung finden.

Gleichfalls bedauern wir sehr, dass nach dem Willen der Mehrheit des Gemeinderats bereits vorhandenes Immobilieneigentum und - vermögen jedweder Art bei der Vergabe eines städtischen Grundstücks an eine Privatperson nicht berücksichtigt werden soll. Denn die begrenzte Zahl von städtischen Grundstücken sollte aus sozial-, wirtschaft- und ordnungspolitischen Gesichtspunkten in aller erster Linie Privatpersonen zur Verfügung stehen, die bisher nicht Immobilieneigentümer sind.

Demgegenüber wird ein bereits früherer Erhalt einer städtischen Baufläche berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Erfreulicherweise werden städtische Grundstücke an Privatpersonen künftig auch nach dem sogenannten Einheimischenmodell vergeben.

Einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der Uhinger Bevölkerung wird dadurch der Erwerb angemessenen Wohnraums ermöglicht. Baugrundstücke werden günstiger und damit subventioniert überlassen. In diesen Genuss kommen ausschließlich Personen, deren Vermögen und Einkommen zusammengenommen die jeweils von der Stadt Uhingen vorab öffentlich bekannt gemachten Obergrenzen nicht überschreiten.

Herausragend an diesem Angebot ist, was ausdrücklich hervorzuheben ist, dass es der örtlichen Bevölkerung, die mittlere und niedrigere Einkommen hat, ermöglicht, überhaupt zu Wohneigentum zu kommen. Die Stadt Uhingen kann dadurch ihrer sozialwohnungspolitischen Verantwortung gegenüber der örtlichen Gesamtbevölkerung gerecht werden.

Wir freuen uns darauf, über den detaillierten Entwurf, der diese einzelnen Gesichtspunkte zusammenfasst, alsbald zu diskutieren und zeitnah diesen zu verabschieden, um diese Kriterien transparent und diskriminierungsfrei gewinnbringend für die gesamte Uhinger Bevölkerung künftig nun anzuwenden.

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