Stellungnahme der SPD-Fraktion zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Dobel Nord“
Wir sind für die Schaffung von weiterem Wohnraum.
Wir sind auch für Nachverdichtung.
Veröffentlicht in Gemeinderatsfraktion
Stellungnahme der SPD-Fraktion zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Dobel Nord“
Wir sind für die Schaffung von weiterem Wohnraum.
Wir sind auch für Nachverdichtung.
Aber Nachverdichtung soll nicht nur einem einzigen Grundstückseigentümer innerhalb eines bereits bestehenden Bebauungsplans ermöglicht werden, sondern allen, die in diesem Quartier ein Grundstück haben.
Denn genau das hat der Gemeinderat vor gerade mal zwei Monaten auf seiner Klausurtagung so vereinbart. Jetzt soll dieser Beschluss aus Sicht der SPD-Fraktion auch zeitnah umgesetzt werden. Anlass dafür kann durchaus der Bauantrag auf dem Grundstück Ziegelbergweg 3 sein.
Bei der Schaffung von Nachverdichtungsmöglichkeit ist uns wichtig, dass durch eine gebietsweise Überplanung nachbarschaftliche Belange aller in dem Gebiet liegender Grundstücke von vornherein gleichberechtigt berücksichtigt werden können.
Es soll nicht derjenige das Nachsehen bei der Schaffung von Nachverdichtung haben, der als letzter in einem Quartier eine solche umsetzen will.
Ganz konkret ist beim Bebauungsplan „Im Dobel“ beispielsweise bekannt, dass Veränderungen anstehen. So wird die Kirche in dem Plangebiet bald abgängig sein und dadurch ohnehin eine neue Überplanung dieses Grundstücks notwendig machen.
Erfahrungsgemäß lässt sich bei professionell ausgestaltetem Zeitmanagement die neue Überplanung eines Quartiers innerhalb eines überschaubaren Zeitfensters verwirklichen. Schließlich kann ein solcher Bebauungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Dem Aufstellungsbeschluss können wir zustimmen, wenn das Plangebiet über die bisher erfassten Grundstücke hinaus den jetzigen Bebauungsplan „Im Dobel“ umfasst. Als Grenze nach Westen stellen wir uns die Finkenstraße vor. Auch für diesen Gebietsumfang kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Denn die Grenze für die Anwendung von § 13a BauGB liegt bei einer Größe von insgesamt weniger als 20.000 m².
Wir haben daher in der Gemeinderatssitzung beantragt, dass die Aufstellung des Bebauungsplans und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan den einfachen Bebauungsplan „Im Dobel“ bis zur Finkenstraße im westlichen Teil umfassen.
Dieser Antrag ist mit einer Stimme Mehrheit vom Gemeinderat abgelehnt worden.
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