Aus dem Gemeinderat vom 09.12.2022

Veröffentlicht am 21.12.2022 in Gemeinderatsfraktion

Unter den von der Verwaltung vorgelegten Bedingungen konnten die SPD Fraktion dem Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan Wasserschapf westlich 1. Änderung  nicht zustimmen.

Im einzelnen waren dies folgende Gründe:

  1. Es fehlt bisher eine schlüssige Lösung für eine gesicherte Erschließung des Grundstücks: Die Kanalstraße ist für einen Verkehr allein schon wegen ihres schmalen Zuschnitts derzeit so nicht geeignet.
  2. Der Grundstücksentwickler hat in der Gemeinderatssitzung allenfalls vage und nicht ausgegorene Überlegungen zum Thema Erschließung geäußert.
  3. Tatsächlich ist von einem nicht unerheblichen täglichen Verkehr durch Bewohnerinnen/Bewohner und Besucher, aber auch von Verkehr mit großen Fahrzeugen (Krankenwagen, Zulieferer aller Art von Dienstleistungen, Müllwagen etc.) auszugehen, wenn dort eine Vielzahl von Mikrowohnungen (von 50 bis 80 ist die Rede) und ein Pflegeheim mit etwa 90 Betten sowie betreute Wohnungen entstehen sollen.
  4. Der Grundstücksentwickler hat  in der Gemeinderatssitzung nicht im Ansatz auch nur ein grobes Konzept vorlegen können, in welchem Umfang die erforderliche zusätzliche Infrastruktur, die ein Projekt in dieser Größenordnung unabdingbar braucht, um funktionieren zu können, mitgedacht wird.
  5. Hier geht es um die Fragen der Grundversorgung (etwa Kanalanschlüsse für Wasser und Abwasser), ein weiterer Bedarf an Plätzen in Kindergärten und Schulen, medizinische Versorgung und andere Dienstleistungen.
  6. Für ein gutes Miteinander im Quartier sollte von vornherein gewährleistet werden, dass unterschiedliche Bevölkerungsgruppen dort wohnen. Überlegungen hierzu, auch um eine Ghettoisierung erst gar nicht entstehen zu lassen, sind vom Entwickler des Grundstücks auch zu diesem wichtigen Punkt in der Gemeinderatssitzung nicht genannt worden.
  7. Unbeantwortet geblieben ist schließlich die Frage, ob die Immissionen der unmittelbaren Umgebung überhaupt die angedachte Bebauung zulassen und wie sich diese Immissionen denn auf die Gesundheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner der geplanten Gebäude auswirken. Insbesondere die dauerhafte Lärmbelästigung und die Belastung durch das nördlich der Stuttgarter Straße liegende Gebiet, in dem sich u. a. Gewerbe befindet, aber auch durch Stuttgarter Straße und Kirchheimer Straße selbst spielen dabei eine zentrale Rolle.
  8. Darüber hinaus sind wir auch bei diesem Gebiet der Meinung, dass Nachverdichtung und Baurecht auf allen Grundstücken und nicht ausschließlich für ein einzelnes Projekt zu schaffen ist. Denn so hat es auch der Gemeinderat in seiner Klausurtagung im Mai 2022 vereinbart.

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